Wer sich dafür entscheidet, eine Katze zu adoptieren, muss eine schwerwiegende Entscheidung treffen: Soll es sich um eine reine Wohnungs- bzw. Hauskatze oder einen Freigänger handeln? Letztere streifen in der Nachbarschaft umher. In der Regel kommen und gehen sie, wie und wann sie möchten. Erstere leben ausschließlich in der Wohnung bzw. dem Haus und gehen bestenfalls in einen umzäunten Garten. Beide Varianten sind mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden.
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Gibt es eine moralische Frage?
Zuerst sei jedoch „der Elefant im Raum“ adressiert: Halter von Freigängern argumentieren häufig, dass ihre Art der Haltung die einzig moralisch zulässige Variante ist. Schließlich seien Katzen Tiere, die von Natur aus ein großes Revier hätten, in dem sie umherstreiften. Es sei deshalb nicht vertretbar, sie beispielsweise auf eine Zwei-Zimmer-Wohnung zu beschränken. Wer sich im Internet umhört, lernt schnell, dass einige Anhänger der Freigängerhaltung recht radikal sein können. Wer zum ersten Mal eine Katze adoptiert, fühlt sich leicht eingeschüchtert und zur Entscheidung getrieben, die eigene Fellnase rauszulassen.
Tatsächlich ist das Argument der Befürworter einer Freigangshaltung zwar nicht ganz falsch, aber eben auch nicht komplett richtig. Es stimmt, dass Katzen draußen ein sehr großes Revier für sich erschließen können. Bekannt sind Fälle von einem Durchmesser von 16 Kilometern. Die Idee, dass alle Tiere dies zwingend wollen, ist jedoch falsch. Viele Freigänger beschränken sich selbst auf erheblich kleinere Reviere.
Katzen können sich zudem anpassen. Ihnen ist es wichtig, überhaupt ein Revier zu haben. Die Größe ist dabei zweitrangig, da die Tiere kein philosophisches Konzept von Freiheit besitzen. Sie agieren nach Primärinstinkten – und hier steht sehr weit oben eine Umgebung, in der sie sich sicher fühlen. Eine Haltung in der Wohnung oder im Haus ist deshalb moralisch nicht per se verwerflich oder gar schädlich für den Stubentiger.
Das spricht für eine Freigangshaltung
Trotzdem gibt es Argumente dafür, eine Katze als Freigänger zu halten. Das Tier macht sein Geschäft beispielsweise in der Regel im Freien. Wer nicht gerne Katzentoiletten säubern möchte, muss dies mit einem Freigänger fast nie tun. Die Fellnase kann sich draußen zudem bewegen und mit Artgenossen spielen. Wer wenig Zeit hat, um sich um die eigene Katze zu kümmern, sorgt so dafür, dass die Bedürfnisse des Tieres nicht zu kurz kommen.
Prinzipiell sollten solche Katzen Freigänger sein, die vor der Adoption rausgehen durften. Ist ein Tier gewohnt, als Freigänger zu leben, hat es sich ein großes Revier erschlossen und fordert dieses auch ein. In einem solchen Fall wäre es tatsächlich zum Nachteil der Katze, das Tier auf die eigenen vier Wände zu beschränken. Die Haus- bzw. Wohnungshaltung macht nur von Beginn an Sinn.
Dies spricht für die Wohnungshaltung
Wer Katzen im Haus oder in der Wohnung halten möchte, tut dies häufig aus einem Gefühl der Angst heraus. Das Tier könnte überfahren werden oder weglaufen, lauten beispielsweise gängige (und keineswegs unbegründete) Befürchtungen. Durch eine Haltung in den eigenen vier Wänden entfällt ein solches Risiko.
Nicht jeder potenzielle Katzenhalter kann zudem das Tier rauslassen. Wer in der Stadt im siebten Stock lebt, besitzt schlicht nicht die Möglichkeit. Trotzdem kann der Wunsch vorhanden sein, das Leben mit einem Stubentiger zu teilen. Wie oben angesprochen, ist daran moralisch nichts falsch. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um gerettete Tiere oder Fellnasen aus dem Tierheim handelt. Diesen geht es immer besser, wenn sie ein eigenes Für-Immer-Zuhause haben.
Was man bei der Wohnungshaltung wissen muss: Die Tiere brauchen Aufmerksamkeit. Wer nicht in der Lage ist, sich jeden Tag mit ihnen zu beschäftigen, tut ihnen keinen Gefallen. Es ist der Mensch, der hier der Vereinsamung des Tieres entgegenwirken muss.
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